Corona-Virus: Aktuelle Informationen zur Unterstützung der Kulturschaffenden und Kulturinstitutionen im Kanton Bern

Stand Februar 2021

Eigentlich haben alle auf einen reichen Kulturherbst gehofft. Doch der Ausnahmezustand dauert an und die Kultur wird weiterhin auf Unterstützung angewiesen sein. Bund, Kantone, aber auch Stiftungen und andere Organisationen haben Hilfe bereitgestellt. Zögern Sie als Kulturschaffende oder Kulturunternehmen also nicht, Gesuche einzureichen, auch wenn sie administrativen Aufwand bedeuten! Denn die Unterstützung ist da und soll auch in Anspruch genommen werden.

Der folgende Überblick soll helfen, die richtigen Massnahmen für Kulturschaffende oder Kulturunternehmen und Anlaufstellen bei Fragen zu finden.

Massnahmen für Kulturschaffende

  1. Corona-Erwerbsersatz
    Anspruch auf Corona-Erwerbsersatz haben direkt oder indirekt betroffene selbstständig erwerbende Kulturschaffende und Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung, deren Erwerbstätigkeit wegen Massnahmen gegen das Coronavirus massgeblich eingeschränkt ist und die eine Lohn- oder Einkommenseinbusse erleiden. Eingaben sind über die jeweiligen Ausgleichskasse des eigenen Kantons einzureichen: https://www.akbern.ch/covid-19
  2. Nothilfe von Suisseculture Sociale
    Die Nothilfe deckt die Lücke bei den unmittelbaren Lebenshaltungskosten. Dafür wird die Differenz zwischen aktuellen Einnahmen und Ausgaben pro Monat berechnet. Die Nothilfe richtet sich an alle hauptberuflichen Kulturschaffenden, unabhängig von ihrem Arbeitsstatus als selbstständig Erwerbende oder Freischaffende (Arbeitnehmende mit befristeten, häufig wechselnden Anstellungen). Gesuche können unter www.nothilfe.suisseculturesociale.ch eingereicht werden.
  3. Ausfallentschädigung
    Kulturschaffende mit Wohnsitz in der Schweiz können bei den Kantonen eine Ausfallentschädigung beantragen.
    https://www.erz.be.ch/erz/de/index/kultur/kulturfoerderung/covid-massnahmen.html

Massnahmen für Kulturunternehmen (juristische Personen, z.B. Vereine oder Veranstalter)

  1. Ausfallentschädigung
    Kulturunternehmen mit Sitz in der Schweiz, die aus der Absage, Verschiebung oder eingeschränkten Durchführung von Veranstaltungen und Projekten, aufgrund betrieblicher Einschränkungen infolge der behördlichen Massnahmen oder wenn sie z.B. aufgrund von Planungsunsicherheit keine Programmierung vornehmen konnten, einen finanziellen Schaden erlitten haben, können bei den Kantonen eine Ausfallentschädigung beantragen. Kulturunternehmen und Kulturschaffende müssen klären, wer Ausfallentschädigung für Ausfallgagen und -honorare beantragt. Gesuche sind beim Kulturamt des Standortkantons des Kulturunternehmens einzureichen: https://www.erz.be.ch/erz/de/index/kultur/kulturfoerderung/covid-massnahmen.html
  2. Kurzarbeitsentschädigung
    Kulturunternehmen in Notlage können für ihre Mitarbeitenden in unbefristeten Anstellungen oder in unbefristeten Anstellungen auf Abruf Kurzarbeitsentschädigungen beantragen. Anträge müssen über die zuständige Arbeitslosenkasse des Kantons eingereicht werden: https://www.akbern.ch/covid-19
  3. Transformationsprojekte
    Kulturunternehmen mit Sitz in der Schweiz können für Projekte, welche die strukturelle Neuausrichtung oder die Publikumsgewinnung zum Gegenstand haben, bei den Kantonen für sogenannte Transformationsprojekte Finanzhilfen beantragen. Anspruchsberechtigt sind auch Kulturakteure (z.B. Kulturschaffende), die sich als juristische Person zusammenschliessen und die gemäss Statuen die Kooperation gemeinsame Projekte oder die Durchführung einer Veranstaltung oder eines Festivals bezweckt. Für weitere Informationen und zur Einreichung des Gesuches wendet man sich an den Kanton, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat: https://www.erz.be.ch/erz/de/index/kultur/kulturfoerderung/covid-massnahmen.html
  4. Härtefall
    Unternehmen, die besonders hart von der Covid-19-Krise getroffen worden sind – beispielsweise aus der Wertschöpfungskette der Eventbranche –, können ein Härtefallunterstützung beantragen. Kulturunternehmen können neben Ausfallentschädigung nur Härtefallhilfe beantragen, wenn ihre Tätigkeitsbereiche neben der Kulturtätigkeit separat abgegrenzt und geprüft werden können. Die konkrete Ausgestaltung der Härtefallhilfe liegt in der Verantwortung der Kantone. Fragen zur Abwicklung eines Gesuchs sind entsprechend an den Kanton, in welchem das Unternehmen am 1. Oktober 2020 seinen Sitz hatte, zu richten: https://www.vol.be.ch/vol/de/index/wirtschaft/standortfoerderung/aktuell.meldungNeu.html/vol/de/meldungen/wirtschaft/wirtschaftspolitik/2020/11/20201126_1435_covid-19-haertefallregelung

Massnahmen für Kulturvereine im Laienbereich
Kulturvereine im Laienbereich, die in den Sparten Musik, Tanz und Theater aktiv sind (z.B. Chöre, Theatervereine, Trachtengruppen, Jodelgruppen), ein Veranstaltungsbudget unter CHF 50'000 aufweisen und wegen staatlichen Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus kulturelle Veranstaltungen des Vereins absagen, verschieben oder eingeschränkt durchführen müssen, können bei einem der folgenden drei Dachverbände finanzielle Hilfe beantragen: Schweizer Blasmusikverband SBV (für Instrumentalmusik); Schweizerische Chorvereinigung SCV (für Singen, Jodel und Trachtenchöre); Zentralverband Schweizer Volkstheater ZSV (für Theater, Tanz oder Trachtengruppen).

Veranstalter im Laienbereich mit einem Veranstaltungsbudget über CHF 50'000, die einen Schaden von mindestens CHF 10'000 erleiden wegen Absage, Verschiebung, eingeschränkter Durchführung von Veranstaltungen und Projekten oder auf andere Weise infolge der Umsetzung staatlicher Massnahmen, können Ausfallentschädigung beantragen. In diesem Fall sind Gesuche wie bei den anderen Kulturunternehmen an das Kulturamt des Standortkantons des Veranstalters einzureichen: https://www.erz.be.ch/erz/de/index/kultur/kulturfoerderung/covid-massnahmen.html

Zusätzliche Massnahmen im Kanton Bern
Neben den gesamtschweizerisch organisierten Massnahmen gibt es weitere Unterstützungsmöglichkeiten in den jeweiligen Kantonen. Im Kanton Bern wird von verschiedenen Gemeinden zusätzliche Unterstützung angeboten, die hier nicht im Einzelnen aufgeführt werden kann. Es empfiehlt sich, sich direkt bei der Verwaltung der eigenen Gemeinde nach den Möglichkeiten zu erkundigen. Auch verschiedene Stiftungen haben besondere Unterstützungsmassnahmen ausgearbeitet, hier gilt es sich für Details direkt an diese zu wenden.

Wer hilft bei Fragen oder Problemen bei der Gesuchstellung
Bei Fragen oder Problemen bei der Gesuchstellung gilt grundsätzlich, sich immer zuerst an die entsprechende Stelle, welche die Massnahme betreut, zu wenden. Kommt man so nicht weiter, können folgende Organisationen weiterhelfen:

Berufsverbände der jeweiligen Sparte – meist unabhängig einer Mitgliedschaft. Eine gute Zusammenstellung verschiedener Organisationen findet man bei der Taskforce Culture: www.taskforceculture.ch. Kulturschaffende finden die Verbände ihrer Sparte direkt über die Webseite des Dachverbands Suisseculture: www.suisseculture.ch > Suisseculture > Mitglieder. Kulturvereine im Laienbereich wie Chöre oder Theatergruppen wenden sich an die erwähnten Dachverbände.

Schliesslich bietet die Webseite www.branchenhilfe.ch, die von den Verbänden der Veranstaltungsbranche (svtb, EXPO EVENT, SMPA, VSSA, SBV und orchester.ch) entwickelt wurde, einen praktischen Überblick über die Unterstützungsmassnahmen von Bund und Kantonen mit entsprechenden Links und wie man vorgehen muss.